Rechtsanwältin Nicole Kürten ist ab sofort zugelassen als zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT).
Rechtsanwältin Nicole Kürten freut sich mitzuteilen, dass sie nun als „zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)“ zugelassen ist. Rechtsanwältin Nicole Kürten hat hierfür die Lehrgänge und Prüfungen bei der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT) erfolgreich bestanden.
Hauptgrund für die Anordnung der Testamentsvollstreckung ist das Ziel, dass der letzte Wille des Erblassers auch tatsächlich, und wie von ihm gewünscht, umgesetzt wird
– vor dem Hintergrund der:
- immer komplexeren und komplizierteren Familienstrukturen (Patchwork-Familien, Minderjährige, behinderte Angehörige, verschuldete Erben, fehlende Abkömmlinge, Wohnsitz im Ausland)
- immer werthaltigeren und komplizierteren Vermögensstrukturen (Wertpapiere, Immobilien, Luxusgüter, Unternehmen, Vermögen im Ausland, Stiftungen)
Die zunehmende Zahl von Patchwork-Familienstrukturen, verschuldeter Abkömmlinge, die Versorgung minderjähriger oder behinderter Kinder, die Sicherstellung einer Unternehmensnachfolge, die Erfüllung karitativer Zwecke, etwa die Errichtung einer Stiftung oder einfach nur die Sorge um eine reibungslose Verteilung des Nachlasses unter den Erben lassen die Testamentsvollstreckung daher zunehmend in den Focus der modernen erbrechtlichen Gestaltungsmittel rücken.
Die richtig angeordnete Testamentsvollstreckung hat eine doppelte Schutzfunktion: Der Erbe kann über den Nachlass nicht verfügen. Das Recht steht dem Testamentsvollstrecker zu. Zum Schutz der Erben ist etwaigen Gläubigern der Zugriff auf den Nachlass nicht gestattet.
Wer sollte eine Testamentsvollstreckung anordnen?
- Jeder, der seine Erben von der Nachlassabwickung befreien möchte.
- Alle, die schutzbedürftige Angehörige haben.
- Jeder, der Streit in der Familie vermeiden möchte.
- Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern, Patchwork-Familien.
- Unternehmer, zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
- Immobilienbesitzer und Inhaber komplexer Vermögenswerte sowie
- Stifter.
Richtig verstandene Testamentsvollstreckung bedeutet:
- Schutzfunktion für überlebende Angehörige
- Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlassabwicklung
- Langfristiger Schutz des Nachlasses vor Vermögensverfall oder ungewollten Zugriff Dritter (z.B. Schutz des Erben vor seinem eigenen Gläubigern)
- Erfüllung karitativer Zwecke
Die Anordnung der Testamentsvollstreckung erfolgt durch den Erblasser in seinem Testament oder einem Erbvertrag (§ 2197 Abs. 1 BGB).
Der Wille des Erblassers entscheidet.
Rechtsanwältin Nicole Kürten freut sich insofern auf zahlreiche zukünftige Aufträge in der Testamentsvollstreckung.