Erbrecht

Was ist Erbrecht?

Das Erbrecht regelt, welche Personen als Erben eines Verstorbenen in Betracht kommen. Als sogenannte gesetzliche Erben sind zunächst die Verwandten und der Ehegatte vorgesehen. Der Verstorbene kann aber auch ein Testament hinterlassen oder einen Erbvertrag geschlossen haben. Man denke auch an den allgemein bekannten Fall der Überschuldung eines Erbteils. Dann muss innerhalb einer kurzen Frist das Erbe ermittelt und gegebenenfalls ausgeschlagen werden, ansonsten erbt man die Schulden des Verstorbenen.

Der Tod und seine Folgen

Ein Todesfall ist für die Betroffenen belastend. Oft wird ein geliebter Angehöriger von einem auf den anderen Moment im Alltagsleben schmerzlich vermisst. Leider ist es oft unvermeidbar, zeitnah die damit verbundenen Angelegenheiten zu regeln. Natürlich ist in erster Linie die Beerdigung zu organisieren. Unsere Aufgabe ist es Ihnen in der schweren Zeit juristisch beiseite zu stehen.

„Kann Geld wirklich Wunden heilen? Nein aber es schadet auch nicht“ Nicole Kürten, Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht

Ich stehe Ihnen selbstverständlich bei der Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen mit Rat und Tat zur Seite. Ich übernehme mit meinem Team die gesamte juristische Abwicklung des Todesfalls, wenn Sie das möchten. Auf dem Weg vom Erbfall bis zum Abschluss begleiten wir Sie zügig und kompetent. Nicht selten kommt es vor, dass die Angehörigen oder Erben mit der Abwicklung überfordert sind oder sich aus sonstigen Gründen nicht in der Lage fühlen die Aufgaben zu bewältigen. Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Erfolgreiche Nachfolgeplanung

Sie fühlen sich noch viel zu jung für dieses Thema oder wollen noch viele Jahre weiterarbeiten? Dann wird es dennoch dringend Zeit, sich darüber zu informieren! Schließlich ist die strategisch günstigste und steuereffiziente Übertragung von Familienunternehmen oder sonstigem Familienvermögen eine langfristige Angelegenheit. Was macht also eine Nachfolgeplanung erfolgreich?

Gemeinsam mit meinem Kooperationspartner für Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Bilanzierung und Unternehmensbewertung können wir Ihnen zu allen Aspekten der Nachfolge in einem Familienunternehmen eine Lösung anbieten. Wir helfen Ihnen bei der Moderation inhaberstrategischer Überlegungen im Gesellschafterkreis. Wir entwickeln für Sie einen umfassenden steuerrechtlichen und optimalen Plan, bis hin zur Begleitung der Transformation des Unternehmens im Zuge der Nachfolge. Zusammen mit meinem Kooperationspartner verfügen wir über langjährige Erfahrung in allen relevanten Bereichen des Handelsrechts, Gesellschaftsrechts, Erbrechts und Erbschaftsteuerrechts. Rufen Sie uns an, um ein erstes vertrauliches Gespräch zu vereinbaren.

Ist eine Testamentsvollstreckung ratsam?

Nicht selten fangen mit einer Erbschaft die Schwierigkeiten an. Wenn es mehr als einen Erben gibt, bilden sie automatisch eine Erbengemeinschaft. Dann müssen alle Erben gemeinsam über jeden Nachlasswert entscheiden. Stellt sich nur ein einziger Erbe quer, werden wichtige Entscheidungen verzögert oder blockiert. Oft kommt es zu langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen.

Immer mehr Erblasser bauen deshalb vor und verfügen in ihrem Letzten Willen eine Testamentsvollstreckung. Der TestamentsvollstreckerIn agiert als verlängerter Arm des Erblassers und nimmt zunächst den Nachlass anstelle der Erben in Besitz. Der TestamentsvollstreckerIn handelt so dann streng nach den Vorgaben des Erblassers und stellt sicher, dass sein Letzter Wille auch tatsächlich umgesetzt wird. Er bemüht sich, die Interessen aller im Testament Bedachten zu beachten. Er findet einvernehmliche Lösungen im Interesse aller. Dabei ist er Treuhänder, Berater und Moderator in einem. Auf diese Weise kann er in vielen Fällen helfen den Familienfrieden zu wahren.

Welche Arten der Testamentsvollstreckung gibt es?

Der TestamentsvollstreckerIn ist üblicherweise mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet. Er trifft damit die Entscheidungen rund um die Verteilung und den Werterhalt des Nachlasses. Die eigentlichen Erben dürfen bis auf weiteres nicht über das Erbe verfügen. Dies gefällt naturgemäß nicht allen Erben. Dies gilt insbesondere für die Dauervollstreckung. Erben müssen dann unter Umständen viele Jahre akzeptieren, dass ein Dritter und nicht sie selbst den Nachlass verwalten. Auf die Variante der Dauervollstreckung greifen gerne Firmeninhaber mit jungen Nachkommen zurück. Minderjährige oder geschäftlich unerfahrene Erben können unter einer Testamentsvollstreckung heranreifen, bis sie den unternehmerischen Herausforderungen auch gewachsen sind. Ein weiterer typischer Fall der Dauervollstreckung ergibt sich öfters bei behinderten Erben.

„Ich bin zu klein, da hilft Schreien nichts. Als Frau schüchtert man durch Schreien niemanden ein.  Wenn ich wütend werde werde ich eher still.“ Nicole Kürten, Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht

Eine kurzfristige Variante ist die Abwicklungsvollstreckung. Hierbei ist der Testamentsvollstrecker für die Sicherung des Nachlasses, die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und die Aufteilung des Erbes verantwortlich.

Wen soll ich zum TestamentsvollstreckerIn machen?

Es gibt immer noch Erblasser, die mit dem verantwortungsvollen Amt des Testamentsvollstreckers Personen aus ihrem Umfeld oder Freundeskreis benennen. Dies sind regelmäßig Anwälte, Steuerberater oder Geschäftsfreunde, zu denen meist langjährige Beziehungen bestehen. Häufig sind diese Kandidaten aber im gleichen Alter wie der Erblasser. Es besteht insofern regelmäßig die Gefahr, dass der vorgesehene TestamentsvollstreckerIn bereits vorverstorben oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist die Testamentsvollstreckung durchzuführen.

In manchen Fällen wird auch die Hausbank mit der Testamentsvollstreckung beauftragt. Manche Banken und Sparkassen haben hierzu spezialisierte Abteilungen aufgebaut. Diese Institute sind sicherlich fachlich prädestiniert, das Nachlassvermögen sinnvoll anzulegen. Es sei aber insofern davor gewarnt, dass eine Bank, anders als ein professioneller (zertifizierter) TestamentsvollstreckerIn, auch ein zusätzliches Provisionsinteresse an der Anlage oder Umschichtung des Nachlasses hat.

Die Machtfülle des Testamentsvollstreckers ist regelmäßig einigen Erben „ein Dorn im Auge“. Misswillige Erben gehen daher bereits bei der ersten Gelegenheit auf Konfrontationskurs. Dies führt naturgemäß in vielen Fällen zu juristischem Streit. Hierauf ist ein professioneller und zertifizierter TestamentsvollstreckerIn bestens vorbereitet.

Unsere Leistungen im Einzelnen:

–  Testament

– Testamentsvollstreckung
–  Erbe
–  Nachfolgeplanung
–  Pflichtteil
–  Erbschein
–  Totensorge
–  gesetzliche Erbfolge
–  Erbvertrag
–  Erbquote
–  Vermächtnis
–  Nachlass
–  Enterbung
–  Berliner Testament
–  Nießbrauch