Startseite

Kompetente Beratung und Vertretung im Familienrecht & Erbrecht im Zentrum von Trier!

Scheidung, Trennung, Unterhaltsfragen oder der Tod von geliebten Angehörigen führen oft zu großen Einschnitten in die Lebenssituation einer Familie. In diesem Fall ist frühzeitige Beratung durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei wichtig. Oft ist nicht nur die persönliche Zukunft, sondern auch das Wohlergehen der Kinder betroffen.

Als Fachanwältin in Trier biete ich Ihnen ein vertrauensvolles Umfeld. Hier haben Sie die Möglichkeit einer sicheren und schnellen Abwicklung Ihrer Angelegenheiten im Familienrecht & Erbrecht. Der Fokus meiner Kanzlei liegt auf außergerichtlichen Einigungen und einvernehmlichen Lösungen, denn damit erziele ich Ergebnisse, die tragfähig und nachhaltig sind.  Sie sollen dem Wohle aller Beteiligten dienen. Klar ist aber auch: „Wo nötig wird das Wohl meiner Mandanten mit allen Mitteln durchgesetzt.“ Aber seien Sie sich gewiss: „Am meisten freue ich mich persönlich über eine gelungene Versöhnung.“

Professionelle Netzwerke!

Manchmal kommt es aber doch zu Auseinandersetzungen. Oder es ist Gewalt in der Ehe oder gegenüber Kindern im Spiel. Dann kann ich auf langjährige Erfahrung und professionelle Netzwerke zurückgreifen. Ich war viele Jahre ehrenamtlich als Vorsitzende des Vorstands der S.I.E. e.V., Trier tätig. S.I.E. e.V. ist der Trägerverein des Frauennotrufs, der Interventionsstelle und des Internationalen Frauengartens, Trier. Dies sind Einrichtungen zum Schutz und zur Prävention vor Gewalt gegen Frauen. Ich kenne daher für jeden individuellen Fall den richtigen Ansprechpartner.

„Ich kann mich sowohl mit Frauen als auch mit Männern solidarisieren. Wer auch immer die vernünftigere, schlichtungswilligere Person ist, mit dem arbeite ich lieber zusammen.“ Nicole Kürten. Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht

Für die Bereiche Steuern, Wirtschaftsrecht sowie Unternehmens- und Immobilienbewertung  stütze ich mich seit längerem erfolgreich auf die Expertise von vernetzten Kooperationspartnern.

Für grenzüberschreitende luxemburgische Fälle pflege ich eine langjährige Kooperation mit Rechtsanwalt Arsène Kronshagen aus der Étude Kronshagen, Avocats à la Cour à Luxembourg.

Warum wir?

Wir fühlen uns als Team in Ihre familiäre Lebenslage ein. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Fragen Sie jetzt nach einem Termin für ein persönliches Beratungsgespräch, um mehr Struktur und Sicherheit für Ihre nächsten Schritte zu erhalten!

Familienrecht

Was ist Familienrecht?

Die rechtlichen Verhältnisse im Familienrecht können sehr vielfältig sein. Bereits das Verlöbnis zwischen zwei Lebenspartnern führt zu einer rechtlichen Beziehung. Zu einer weitaus komplexeren Beziehung führt das Rechtsinstitut der Ehe. Durch die Heirat entstehen zwischen zwei Partnern eine Fülle von Rechten und Pflichten. Gesetzlich geregelt ist, dass Eheleute einander zur „ehelichen Lebensgemeinschaft“ verpflichtet sind und für einander „Verantwortung“ tragen. Neben dieser ganz allgemeinen Pflicht zur ehelichen Solidarität regelt das Gesetz auch weitere konkrete Rechte und Pflichten der Eheleute. Dies ist u.a. das Unterhaltsrecht, das Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder und das Güterrecht.

Scheidung einer Ehe

Im Familienrecht findet man die Vorschriften über die Beendigung einer Ehe, durch Aufhebung (Annulierung) oder durch Scheidung. Ebenso sind die rechtlichen Folgen, die eine Trennung oder Scheidung der Ehe nach sich zieht, geregelt. Dies ist die Verpflichtung zur Zahlung von (nach)-ehelichem Unterhalt, Kindesunterhalt, die Verteilung des ehelichen Haushaltes, den Zugewinnausgleich oder den Versorgungsausgleich.

Sonstige Regelungen im Familienrecht

Das Familienrecht regelt die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen zwei Personen. Das Gesetz bestimmt, wann zwei Personen miteinander verwandt sind und welche Personen als Mutter und Vater eines Kindes in Betracht kommen. Hierbei kann die Regelung des Kindschaftsverhältnisses mitunter schwierig sein; Stichwort: „Patchwork-Familie“.

Ebenso sind sämtliche Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern im sog. Kindschaftsrecht zusammengefasst. Hier ist die gesetzliche Vertretung von Kindern, das Sorgerecht und die Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung geregelt. Auch finden sich hier Vorschriften über das Adoptionsrecht, die Pflegschaft und das Vormundschaftsrecht.

Lebenspartnerschaft

Das deutsche Recht kennt auch die Begründung einer Lebenspartnerschaft, die sog. „gleichgeschlechtliche Ehe“. Auch die Rechte und Pflichten, die mit diesem Rechtsinstitut einhergehen, sind gesetzlich normiert. Aufgrund des aktuellen Beschlusses zur „Ehe für Alle“ ist davon auszugehen, dass die Lebenspartnerschaft zukünftig eine kleinere Rolle spielen wird.

Steuervorteile für Ehepaare und Eltern

Der Staat hält eine Fülle von steuerlichen Begünstigungen und Vorteilen für Eheleute bereit. So kommen Eheleute in den Genuss einer steuerlich günstigeren gemeinsamen Veranlagung. Sie können als Eltern für ihre Kinder Kindergeld beziehen und unter bestimmten Voraussetzungen Elterngeld beantragen. Selbst im Trennungsfall stehen mit dem sogenannten „Realsplitting“ steuerliche Besonderheiten zur Verfügung. Diese gilt es geschickt einzusetzen!

Der Ehevertrag

In Zeiten frischer Verliebtheit und des Hochgefühls vor einer Hochzeit wirkt ein Ehevertrag nicht romantisch, sondern eher pessimistisch. Er wird oft als ein Mangel an Vertrauen gegenüber dem Partner verstanden. Dennoch sollte man sich über die rechtlichen Folgen einer Ehe vorab informieren. Ein Ehevertrag, der in guten Zeiten geschlossen wurde und keinen Ehegatten einseitig benachteiligt, zeugt vielmehr von Respekt und Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner. Für den Fall, dass die Ehe wider Erwarten nicht ein Leben lang hält, sind sämtliche Trennungs- und Scheidungsfolgen geregelt und ein „Rosenkrieg“ kann vermieden werden.

„Ich weiß wie wichtig es ist, auch nach der Scheidung noch freundlich miteinander umzugehen. Und dass es möglich ist.“ Nicole Kürten, Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht

Meine professionelle Erfahrung lehrt mich: „Was vor der Ehe nicht in einem Ehevertrag vereinbart wurde, läßt sich im Nachhinein nur schwer durchsetzen.“ Im Rahmen eines notariellen Ehevertrages können individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Wir „schneidern“ den Ehevertrag sozusagen  „nach Maß“. Je nach der Lebenswirklichkeit jedes einzelnen Paares lege ich höchsten Wert darauf, dass die getroffenen Regelungen  nicht sittenwidrig sind.

Auch die erbrechtlichen Folgen können durch Regelungen im Ehevertrag geändert bzw. ausgeschlossen werden.

Unsere Leistungen

„Ich bekomme Geld, um das Beste für meine Mandanten herauszuholen. Ansonsten ist mein Job die Schauspieler durch die Scheidung zu bringen!“ Laura Wasser, Anwältin für Familienrecht, Hollywood, Kalifornien

In vielen Lebenssituationen ist die Beratung durch einen FachanwaltIn für Familien- und Erbrecht notwendig, da jede rechtliche Auseinandersetzung innerhalb einer Familie individuell verläuft. Ist sie einvernehmlich oder streitig? Sind gemeinsame Kinder betroffen? Muss der Hausrat geteilt oder Zugewinn berechnet und ausgeglichen werden? Ist ein Eigenheim, Immobilen- oder Geldvermögen im Spiel? Sorgen gemeinsame Kreditverpflichtungen oder Bürgschaften, erbrechtliche Veränderungen, Unterhalt und Sorgerecht für Konfliktpotenzial? Ist z.B. wegen Vorvermögens oder -schulden ein Ehevertrag sinnvoll? Tiefgreifende Fragen stürzen auf Sie ein, die Ihnen eine FachanwaltIn beantworten kann.

„Ich fühle mit den Mandanten aber ich bin keine Therapeutin. Ich lotse sie durch eine wirtschaftliche und juristische Transaktion.“ Nicole Kürten, Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht

Meine Kanzlei ist durch meine langjährige Berufserfahrung und  professionelle Netzwerke im Scheidungsrecht, Familienrecht und Erbrecht bestens gerüstet. So kann meine Kanzlei Sie z.B. vor, während oder nach einer Trennung mit fachlicher Expertise begleiten. Ebenfalls habe ich langjährige Erfahrung in den Bereichen Nebenklage und dem Anfertigen von Eheverträgen. Für die Bereiche Steuern, Wirtschaftsrecht sowie Unternehmens- und Immobilienbewertung  stütze ich mich dabei seit längerem erfolgreich auf die Expertise von vernetzten Kooperationspartnern.

„Das ist mein Rat an alle, die beschließen, sich scheiden zu lassen: Suchen Sie sich therapeutische Hilfe.“ Laura Wasser, Anwältin für Familienrecht, Hollywood, Kalifornien

Aufgrund meiner Erfahrungen ist mir bewußt, dass eine Trennung und Scheidung Sie nicht nur emotional, finanziell und psychisch belastet. Sie fordert Sie ganz. Ihr Wohlergehen, ihre physische und psychische Gesundheit sind uns wichtig. Und in der Vorsorge für Ihre materielle Zukunft gehe ich als Ihre Fachanwältin in Trier keine Kompromisse ein.

Unsere Leistungen im Einzelnen:

–  Scheidung
–  Ehevertrag
–  Unterhalt
–  Zugewinn
–  Sorgerecht
–  Umgangsrecht
–  Trennungsunterhalt
–  Düsseldorfer Tabelle
–  Kindergeld
–  Hausrat
–  Elternunterhalt
–  Nebenklage
–  Verfahrens- und Prozesskostenhilfe

Erbrecht

Was ist Erbrecht?

Das Erbrecht regelt, welche Personen als Erben eines Verstorbenen in Betracht kommen. Als sogenannte gesetzliche Erben sind zunächst die Verwandten und der Ehegatte vorgesehen. Der Verstorbene kann aber auch ein Testament hinterlassen oder einen Erbvertrag geschlossen haben. Man denke auch an den allgemein bekannten Fall der Überschuldung eines Erbteils. Dann muss innerhalb einer kurzen Frist das Erbe ermittelt und gegebenenfalls ausgeschlagen werden, ansonsten erbt man die Schulden des Verstorbenen.

Der Tod und seine Folgen

Ein Todesfall ist für die Betroffenen belastend. Oft wird ein geliebter Angehöriger von einem auf den anderen Moment im Alltagsleben schmerzlich vermisst. Leider ist es oft unvermeidbar, zeitnah die damit verbundenen Angelegenheiten zu regeln. Natürlich ist in erster Linie die Beerdigung zu organisieren. Unsere Aufgabe ist es Ihnen in der schweren Zeit juristisch beiseite zu stehen.

„Kann Geld wirklich Wunden heilen? Nein aber es schadet auch nicht“ Nicole Kürten, Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht

Ich stehe Ihnen selbstverständlich bei der Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen mit Rat und Tat zur Seite. Ich übernehme mit meinem Team die gesamte juristische Abwicklung des Todesfalls, wenn Sie das möchten. Auf dem Weg vom Erbfall bis zum Abschluss begleiten wir Sie zügig und kompetent. Nicht selten kommt es vor, dass die Angehörigen oder Erben mit der Abwicklung überfordert sind oder sich aus sonstigen Gründen nicht in der Lage fühlen die Aufgaben zu bewältigen. Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Erfolgreiche Nachfolgeplanung

Sie fühlen sich noch viel zu jung für dieses Thema oder wollen noch viele Jahre weiterarbeiten? Dann wird es dennoch dringend Zeit, sich darüber zu informieren! Schließlich ist die strategisch günstigste und steuereffiziente Übertragung von Familienunternehmen oder sonstigem Familienvermögen eine langfristige Angelegenheit. Was macht also eine Nachfolgeplanung erfolgreich?

Gemeinsam mit meinem Kooperationspartner für Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Bilanzierung und Unternehmensbewertung können wir Ihnen zu allen Aspekten der Nachfolge in einem Familienunternehmen eine Lösung anbieten. Wir helfen Ihnen bei der Moderation inhaberstrategischer Überlegungen im Gesellschafterkreis. Wir entwickeln für Sie einen umfassenden steuerrechtlichen und optimalen Plan, bis hin zur Begleitung der Transformation des Unternehmens im Zuge der Nachfolge. Zusammen mit meinem Kooperationspartner verfügen wir über langjährige Erfahrung in allen relevanten Bereichen des Handelsrechts, Gesellschaftsrechts, Erbrechts und Erbschaftsteuerrechts. Rufen Sie uns an, um ein erstes vertrauliches Gespräch zu vereinbaren.

Ist eine Testamentsvollstreckung ratsam?

Nicht selten fangen mit einer Erbschaft die Schwierigkeiten an. Wenn es mehr als einen Erben gibt, bilden sie automatisch eine Erbengemeinschaft. Dann müssen alle Erben gemeinsam über jeden Nachlasswert entscheiden. Stellt sich nur ein einziger Erbe quer, werden wichtige Entscheidungen verzögert oder blockiert. Oft kommt es zu langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen.

Immer mehr Erblasser bauen deshalb vor und verfügen in ihrem Letzten Willen eine Testamentsvollstreckung. Der TestamentsvollstreckerIn agiert als verlängerter Arm des Erblassers und nimmt zunächst den Nachlass anstelle der Erben in Besitz. Der TestamentsvollstreckerIn handelt so dann streng nach den Vorgaben des Erblassers und stellt sicher, dass sein Letzter Wille auch tatsächlich umgesetzt wird. Er bemüht sich, die Interessen aller im Testament Bedachten zu beachten. Er findet einvernehmliche Lösungen im Interesse aller. Dabei ist er Treuhänder, Berater und Moderator in einem. Auf diese Weise kann er in vielen Fällen helfen den Familienfrieden zu wahren.

Welche Arten der Testamentsvollstreckung gibt es?

Der TestamentsvollstreckerIn ist üblicherweise mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet. Er trifft damit die Entscheidungen rund um die Verteilung und den Werterhalt des Nachlasses. Die eigentlichen Erben dürfen bis auf weiteres nicht über das Erbe verfügen. Dies gefällt naturgemäß nicht allen Erben. Dies gilt insbesondere für die Dauervollstreckung. Erben müssen dann unter Umständen viele Jahre akzeptieren, dass ein Dritter und nicht sie selbst den Nachlass verwalten. Auf die Variante der Dauervollstreckung greifen gerne Firmeninhaber mit jungen Nachkommen zurück. Minderjährige oder geschäftlich unerfahrene Erben können unter einer Testamentsvollstreckung heranreifen, bis sie den unternehmerischen Herausforderungen auch gewachsen sind. Ein weiterer typischer Fall der Dauervollstreckung ergibt sich öfters bei behinderten Erben.

„Ich bin zu klein, da hilft Schreien nichts. Als Frau schüchtert man durch Schreien niemanden ein.  Wenn ich wütend werde werde ich eher still.“ Nicole Kürten, Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht

Eine kurzfristige Variante ist die Abwicklungsvollstreckung. Hierbei ist der Testamentsvollstrecker für die Sicherung des Nachlasses, die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und die Aufteilung des Erbes verantwortlich.

Wen soll ich zum TestamentsvollstreckerIn machen?

Es gibt immer noch Erblasser, die mit dem verantwortungsvollen Amt des Testamentsvollstreckers Personen aus ihrem Umfeld oder Freundeskreis benennen. Dies sind regelmäßig Anwälte, Steuerberater oder Geschäftsfreunde, zu denen meist langjährige Beziehungen bestehen. Häufig sind diese Kandidaten aber im gleichen Alter wie der Erblasser. Es besteht insofern regelmäßig die Gefahr, dass der vorgesehene TestamentsvollstreckerIn bereits vorverstorben oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist die Testamentsvollstreckung durchzuführen.

In manchen Fällen wird auch die Hausbank mit der Testamentsvollstreckung beauftragt. Manche Banken und Sparkassen haben hierzu spezialisierte Abteilungen aufgebaut. Diese Institute sind sicherlich fachlich prädestiniert, das Nachlassvermögen sinnvoll anzulegen. Es sei aber insofern davor gewarnt, dass eine Bank, anders als ein professioneller (zertifizierter) TestamentsvollstreckerIn, auch ein zusätzliches Provisionsinteresse an der Anlage oder Umschichtung des Nachlasses hat.

Die Machtfülle des Testamentsvollstreckers ist regelmäßig einigen Erben „ein Dorn im Auge“. Misswillige Erben gehen daher bereits bei der ersten Gelegenheit auf Konfrontationskurs. Dies führt naturgemäß in vielen Fällen zu juristischem Streit. Hierauf ist ein professioneller und zertifizierter TestamentsvollstreckerIn bestens vorbereitet.

Unsere Leistungen im Einzelnen:

–  Testament

– Testamentsvollstreckung
–  Erbe
–  Nachfolgeplanung
–  Pflichtteil
–  Erbschein
–  Totensorge
–  gesetzliche Erbfolge
–  Erbvertrag
–  Erbquote
–  Vermächtnis
–  Nachlass
–  Enterbung
–  Berliner Testament
–  Nießbrauch

Blog

Erbrecht in der kinderlosen Ehe

Manche Ehen, bleiben gewünscht oder ungewünscht, kinderlos. Hieraus ergeben sich natürlich erbrechtliche Aspekte. Wie allgemein bekannt haben die Kinder des Erblassers eine starke Stellung im gesetzlichen Erbrecht. So erben sie neben dem Ehepartner die Hälfte des zu vergebenden Vermögens. Wenn der Nachwuchs aber entfällt, treten andere Erbberechtigte an deren Stelle. Was passiert, wenn der Partner …

Neue Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2020

Sätze für Kindesunterhalt steigen Viele Trennungskinder bekommen bald mehr Geld: Die Bedarfssätze für den Unterhalt werden zum Jahreswechsel erhöht – bei Minderjährigen um mindestens 15 Euro. Allerdings bedeutet das nicht immer auch höhere Zahlungen. Am 1. Januar tritt die neue sogenannte Düsseldorfer Tabelle in Kraft, die höhere Bedarfssätze vorsieht. Allerdings steigt auch der sogenannte Selbstbehalt …

Über mich

Mittelständische Kanzlei im Herzen von Trier

Erwarten Sie keine unübersichtliche Großkanzlei, die wir im übrigen auch gar nicht sein wollen. Denn individuelle Betreuung, auch während Urlaubszeiten, ein rascher und unbürokratischer Dialog und ein sympathisches, faires und wertschätzendes Miteinander sind uns wichtiger als ein prätentiöses Auftreten. Wenn Ich Sie betreue, möchte ich, dass Sie sich wohl fühlen. Zündstoff und Konflikte haben Sie vermutlich bereits genügend. Ich versuche, die Lage für Sie zu entspannen, denn nur so können Sie kluge und vorausblickende Entscheidungen treffen.

Moderne Dienstleistung

Als selbstständige Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht im Zentrum von Trier verstehe ich mich ich als moderne Dienstleisterin. Aus diesem Grund habe ich die Dokumentation meiner Kanzlei vollständig auf IT umgestellt. Gerne können Sie mit uns per Email kommunizieren. Und wenn Sie nichts anderes wünschen, werden Sie auch nur Emails von uns bekommen. Man nennt dies die „Papierlose Kanzlei“. Probieren Sie es aus und kontaktieren Sie uns per Email. Wir sind selbstverständlich auch in den Sozialen Netzwerken aktiv. So werden mein Blog sowie aktuelle Veränderungen der Kanzlei regelmäßig zuerst auf Facebook mitgeteilt. Insofern freue ich mich sehr über Likes & Shares auf Facebook oder Google+.