Mittwoch, den 21.08.19, findet um 19:30 Uhr im Hauptsitz der Volkshochschule Trier die nächste Vortragsveranstaltung statt.

Am Mittwoch, 21.08.2019, referiert Rechtsanwältin Nicole Kürten, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, um 19.30 Uhr im Hauptsitz der Volkshochschule Trier, Domfreihof 1b, im Seminarraum 108 zu dem Thema „Erste Schritte bei Trennung und Scheidung“. Es handelt sich um eine öffentliche, kostenlose Veranstaltung im Rahmen der ISUV, während der Frau Rechtsanwältin Kürten die aktuellen Entwicklungen und rechtlichen Aspekte erläutern wird. Sie gibt einen Überblick über das Thema und geht auf Fragen der Zuhörer/innen ein. Im Anschluss an den Vortrag steht sie für Diskussionen und Fragen zur Verfügung.

Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht notwendig.

Über das Thema Trennung/Scheidung bestehen noch immer häufig unrichtige Vorstellungen und Irrtümer über die anschließenden Rechte und Pflichten des Einzelnen. Der Vortrag soll über diese Irrtümer aufklären und helfen Fehler zu vermeiden. Denn nur wer gut informiert ist, kann auch vernünftig und ohne Streit über seine Vorstellungen reden. Wer sich von seinem Partner trennt, sollte sich schon vorher möglichst umfassend informieren und die Konsequenzen einer Scheidung abschätzen können. Im Scheidungsverfahren können aus Unwissenheit Entscheidungen getroffen werden, die für die Beteiligten zu einer hohen finanziellen Belastung führen können. Der Vortrag soll helfen, Fehler zu vermeiden und so Geld zu sparen.
Steht man vor der Trennung/Scheidung, sind guter Rat und vor allem gute Beratung unverzichtbar. Welche konstruktiven Wege sind noch möglich, welche wichtigen Schritte zu unternehmen?
In dieser Situation stellen sich viele Fragen: Wer darf in der Wohnung bleiben, wer bekommt was? Wem „gehören“ die Kinder? Wie viel Unterhalt ist zu zahlen? Wie kann/muss ich mit Wohnrecht, Finanzamt, Gütertrennung, Aufenthalts- und Besuchsrecht der Kinder, Vermögensaufteilung usw. umgehen? Was ist Prozesskostenhilfe, wer bekommt sie? Was kann man selbst regeln? Wo finde ich einen guten Fachanwalt?
Schnell können Trennung oder Scheidung zu hoher Verschuldung, sozialem Abstieg und großer gesundheitlicher Belastung führen. Es liegt an beiden Ehe-maligen, wie sie damit umgehen, ob sie einen erbitterten „Rosenkrieg“ führen, ob sie ihren Streit nur über Anwälte austragen, ob die Trennung zum „teuren Abschied“ wird. Sind sie sich jedoch einig und verstehen es, sich zumindest in Bezug auf Kinder und Unterhalt zu einer gemeinsamen Linie durchzuringen, können sie die Kosten niedrig halten und Gesundheit und Nerven schonen.

Der Hauptsitz der Volkshochschule Trier befindet sich im Domfreihof 1b in Trier. In der vhs treffen wir uns im Seminarraum 108.

ISUV-Ansprechpartner ist Willi Jacoby, Tel. 0162/9117580, Email: trier@isuv.de

Allen, die am Mittwoch nach Trier kommen, wünsche ich einen erfolgreichen und hilfreichen Abend!

Victoria Voos hat Prüfung zur Rechtsanwaltsfachangestellten erfolgreich bestanden

Am 26.6 gab es die feierliche Überreichung der Abschlusszeugnisse für die Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten. Auch meine Auszubildende  Victoria Voos erhielt in Koblenz durch die Rechtsanwaltskammer, vertreten durch Herrn Vizepräsidenten Justizrat Dr Ammer und den Staatsminister der Justiz Herr Mertin ihre Urkunde. 

Herzlichen Glückwunsch liebe Victoria, dass hast du großartig gemacht! Ich freue mich, dass du mein Büro und unsere Mandanten auch weiter unterstützt.

Rechtsanwältin/Fachanwältin Nicole Kürten

zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)!

Rechtsanwältin Nicole Kürten ist ab sofort zugelassen als zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT). 

Rechtsanwältin Nicole Kürten freut sich mitzuteilen, dass sie nun als „zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)“ zugelassen ist. Rechtsanwältin Nicole Kürten hat hierfür die Lehrgänge und Prüfungen bei der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT) erfolgreich bestanden.

Hauptgrund für die Anordnung der Testamentsvollstreckung ist das Ziel, dass der letzte Wille des Erblassers auch tatsächlich, und wie von ihm gewünscht, umgesetzt wird

vor dem Hintergrund der:

  • immer komplexeren und komplizierteren Familienstrukturen (Patchwork-Familien, Minderjährige, behinderte Angehörige, verschuldete Erben, fehlende Abkömmlinge, Wohnsitz im Ausland)
  • immer werthaltigeren und komplizierteren Vermögensstrukturen (Wertpapiere, Immobilien, Luxusgüter, Unternehmen, Vermögen im Ausland, Stiftungen)

Die zunehmende Zahl von Patchwork-Familienstrukturen, verschuldeter Abkömmlinge, die Versorgung minderjähriger oder behinderter Kinder, die Sicherstellung einer Unternehmensnachfolge, die Erfüllung karitativer Zwecke, etwa die Errichtung einer Stiftung oder einfach nur die Sorge um eine reibungslose Verteilung des Nachlasses unter den Erben lassen die Testamentsvollstreckung daher zunehmend in den Focus der modernen erbrechtlichen Gestaltungsmittel rücken.

Die richtig angeordnete Testamentsvollstreckung hat eine doppelte Schutzfunktion: Der Erbe kann über den Nachlass nicht verfügen. Das Recht steht dem Testamentsvollstrecker zu. Zum Schutz der Erben ist etwaigen Gläubigern der Zugriff auf den Nachlass nicht gestattet.

Wer sollte eine Testamentsvollstreckung anordnen?

  • Jeder, der seine Erben von der Nachlassabwickung befreien möchte.
  • Alle, die schutzbedürftige Angehörige haben.
  • Jeder, der Streit in der Familie vermeiden möchte.
  • Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern, Patchwork-Familien.
  • Unternehmer, zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
  • Immobilienbesitzer und Inhaber komplexer Vermögenswerte sowie
  • Stifter.

Richtig verstandene Testamentsvollstreckung bedeutet:

  • Schutzfunktion für überlebende Angehörige
  • Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlassabwicklung
  • Langfristiger Schutz des Nachlasses vor Vermögensverfall oder ungewollten Zugriff Dritter (z.B. Schutz des Erben vor seinem eigenen Gläubigern)
  • Erfüllung karitativer Zwecke

Die Anordnung der Testamentsvollstreckung erfolgt durch den Erblasser in seinem Testament oder einem Erbvertrag (§ 2197 Abs. 1 BGB).

Der Wille des Erblassers entscheidet.

Rechtsanwältin Nicole Kürten freut sich insofern auf zahlreiche zukünftige Aufträge in der Testamentsvollstreckung.